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Saranda Zeciri
Nichtmedizinische CBD Öle ab September 2022 nur noch mit Vergällungsmitteln
In einer Allgemeinverfügung vom 24.03.2022 hat das BAG nun verlautbart, dass „ab sofort CBD-Öle, welche nicht als medizinisches Präparat oder Lebensmittel angemeldet wurden, mit einem Vergällungsmittel versetzt sein müssen, um die missbräuchliche orale Einnahme zu verunmöglichen.“
Shishatabak: Minze und Menthol-Verbot seit dem 20. Mai 2020
Das wichtigste zuerst: Die Schweiz ist nicht betroffen. Aber wie kommt es überhaupt zu einer solchen Entscheidung?